Verreisen mit Medikamenten

Reisende, die bis zu 30 Tage in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens fahren, dürfen Medikamente mitnehmen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen.

Allerdings brauchen sie dafür ist eine vom Arzt ausgefüllte Bescheinigung, die das Gesundheitsamt beglaubigt hat – pro verschriebenem Betäubungsmittel eine gesonderte Bescheinigung.

Mehrere Tablettenblister und einzelne Kapseln und Tabletten.

Das Gesundheitsamt kann die Bescheinigungen nur beglaubigen, wenn die Praxis des ärztlichen Fachpersonals ihren Sitz im Landkreis Gießen hat. Der oder die Reisende selbst muss nicht im Landkreis wohnen.

Für eine solche Beglaubigung ist ein Termin notwendig, der telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden kann und sich an den Öffnungszeiten der Kreiskasse orientiert. Die Bescheinigung kostet 15 Euro.

Diese Regelung gilt aktuell für Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn.

Auch für Reisen in andere Länder muss eine Bescheinigung vom Arzt ausgefüllt und vom Gesundheitsamt beglaubigt werden.