Umwelt- und Wasserhygiene

Beratung zum Thema Umwelthygiene

Schimmel in der Wohnung, Luftverschmutzung, Lärm und Allergien: Die Umwelt birgt so manches Risiko. Darauf reagiert das Gesundheitsamt mit seiner Umwelthygiene-Beratung, die bei Fragen zu folgenden Bereichen eine wichtige Anlaufstelle ist.

Wohnungshygiene: Beratung bei gesundheitlichen Problemen, die auf spezielle Begebenheiten des Wohnumfeldes zurückzuführen sind. Dazu zählen  Schimmel, Schadstoffe aus Bauprodukten oder „schwarze Wohnungen“.

Luft: Luftverschmutzung kann sowohl in der Außen- als auch in der Innenraumluft auftreten und wird insbesondere durch Rauch, Gase, Staub oder Dämpfe verursacht. Das Gesundheitsamt gibt Informationen, um Luftverschmutzung entgegenzuwirken.

Lärm: Lärm wird durch eine Vielzahl von Geräuschquellen verursacht und ist für viele Bürger:innen ein großes Umweltproblem. Das Gesundheitsamt wird daher an vielen Planungsvorhaben beteiligt.

Trinkwasser

Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel überhaupt, seine Qualität von unschätzbarem Wert für die Gesellschaft. Aufgabe des Gesundheitsamtes ist es, Trinkwasseranlagen stets zu überwachen, damit die Wasserqualität zu jeder Zeit sichergestellt ist.

Öffentliche Trinkwasserversorgung und private Brunnenanlagen

Der größte Teil der Bevölkerung bekommt sein Trinkwasser von Wasserwerken der einzelnen Städte und Gemeinden oder von Zweckverbänden. Das Gesundheitsamt legt fest, wo und wie oft der Versorger Trinkwasseranalysen vornehmen muss und überwacht diese Kontrollen. In regelmäßigen Abständen werden die Trinkwasseranlagen und die dazugehörigen Trinkwasserschutzgebiete zusätzlich vom Gesundheitsamt überprüft.

Auch Privatbrunnen werden vom Gesundheitsamt überwacht. Die Anlagen werden besichtigt und Wasseruntersuchungen angeordnet.

Gebäudewasserversorgungsanlagen

In öffentlichen Gebäuden wie Kindergärten, Schulen, Alten- und Pflegeheimen, Hotels oder Sportstätten sind die Betreibenden verpflichtet, die Trinkwasserinstallationen nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung zu betreiben. Dies trifft ebenso auf gewerbliche Gebäude zu.

Regelmäßig müssen Trinkwasseranalysen von einem dafür zugelassenen Labor vorgenommen werden. Das gilt ebenso für Mietwohnungen, die größer als ein Zweifamilienhaus sind.

Hände unter laufendem Wasser

Messen, Märkte und Fahrzeuge

Auch zeitweilig betriebene Anlagen auf Messen und Märkten müssen den strengen hygienischen Anforderungen der Trinkwasserverordnung entsprechen. Dies gilt ebenso für vermietete Wohnwagen oder Wohnmobile sowie Reisebusse mit Bordküchen oder Waschbecken.

Badewasser in Bädern und Seen

Ob Hallenbad, Freibad oder Badesee: Die Qualität des Badewassers ist wichtig, damit keine Krankheiten übertragen werden.

Öffentliche Frei- und Hallenbäder, Bäder in Sport- und Freizeiteinrichtungen, Therapiebecken und Bäder in Hotels werden vom Gesundheitsamt kontrolliert. Neben der Qualität des Badewassers und dem Zustand der technischen Anlagen wird dabei auch der allgemeine hygienische Zustand eines Schwimmbades bewertet.

Die Betreibenden öffentlicher Schwimmbäder lassen das Badewasser in regelmäßigen Abständen von einem unabhängigen Labor untersuchen. Das Ergebnis dieser mikrobiologischen und chemischen Untersuchung wird dem Gesundheitsamt vorgelegt.

Auch bei den Badeseen im Landkreis Gießen wird die Wasserqualität vom Gesundheitsamt überwacht. Die Symbole an allen zum Baden zugelassenen Seen geben Auskunft über die Wasserqualität. Die Einstufung ergibt sich aus den Untersuchungsergebnissen der vergangenen vier Jahre.