Lebensmittel­überwachung

Die Lebensmittelüberwachung durch den Fachdienst für Veterinärwesen und Verbraucherschutz schützt Verbraucher:innen, indem sie sicherstellt, dass alle Rechtsvorschriften im Umgang mit Lebensmitteln, Kosmetika, Tabakerzeugnissen und Gegenständen wie Trinkgefäßen, Kochgeschirr, Zahnbürsten, Kämmen, Bekleidung oder Lebensmittelverpackungen eingehalten werden.

Lebensmittelüberwachung beginnt bereits im Stall und greift in allen Verarbeitungs- und Vermarktungsstufen bis hin zum Verkauf.

Das amtstierärztliche Fachpersonal achtet in Zusammenarbeit mit den Lebensmittelkontrollierenden und den Untersuchungsämtern darauf, dass in allen lebensmittelverarbeitenden Betrieben die Hygienevorschriften eingehalten werden. Dazu gehören regelmäßige, unangemeldete Betriebskontrollen und Probenahmen, zum Beispiel auf Salmonellen. Die Eigenkontrolle der Betriebe wird überwacht, ebenso die Einfuhr von Lebensmitteln.

Alle Lebensmittelbetriebe werden entsprechend kontrolliert. Dazu gehören Gaststätten, Metzgereien, Supermärkte, Imbissbuden und auch Straßenfeste. Die Mitarbeitenden des Fachdienstes beraten außerdem Betriebe, Herstellervereinigungen sowie Innungen in Fragen der Hygiene und halten engen Kontakt zu Verbraucherverbänden.

Im Landkreis Gießen gibt es mehr als 2600 Lebensmittelbetriebe, die regelmäßig überprüft werden müssen. Wie oft das geschieht, ist gesetzlich festgelegt: Je nach Empfindlichkeit der hergestellten Produkte variieren die Abstände zwischen den Kontrollen. Im Bereich Fleischhygiene gibt es obligatorische Schlachttier- und Fleischuntersuchungen.

Eine Lupe, unter der Gempse, Obst und Fleisch liegt.

Wer Fragen und Beschwerden hat, kann sich an das das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz wenden. Die Informationen werden vertraulich behandelt. Es ist auch möglich, Proben abzugeben.