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Pflegekinderdienst des Kreisjugendamtes sucht Pflegepersonen

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Pflegekinderdienst des Kreisjugendamtes sucht Pflegepersonen

 

Pflegestellen im LK Gießen sind knapp
Hilfe bei familiären Notsituationen: Pflegepersonen betreuen ein „Kind auf Zeit“

 

Wenn sich im Landkreis Gießen lebende Eltern wegen Notsituationen oder familiärer Krisen nicht um ihre Kinder kümmern können, dann bemüht sich das Kreisjugendamt von behördlicher Seite um das Wohl dieser Kinder. Dabei kann es  auf einen Pool von privaten Betreuungspersonen – sogenannte Pflegeeltern – zurückgreifen, wenn das Kind weder zu Verwandten kann, noch eine Heimunterbringung geeignet ist. Doch nun sind diese Pflegestellen bedenklich knapp.

 

„Zurzeit werden im Landkreis 129 Kinder in 95 Pflegefamilien betreut. Vier davon in Bereitschaftspflegestellen“, erzählt der Erste Kreisbeigeordnete und Sozialdezernent Dirk Oßwald (FW). „Wir sind sehr froh über das Engagement dieser Familien, aber leider haben wir zurzeit kaum noch private Pflegestellen und Bereitschaftspflegestellen zur Verfügung“, fügt er besorgt hinzu.

 

Pflegepersonen im Landkreis Gießen gesucht
Der Landkreis Gießen ist daher verstärkt auf der Suche nach Menschen, die es sich zutrauen, ein Kind auf Zeit bei sich aufzunehmen. Denn anders als bei einer Adoption bemüht sich das Amt bei einem Pflegekind darum, dass es wieder in seine Herkunftsfamilie zurückkehrt, wenn sich die Situation dort wieder stabilisiert oder verbessert hat – entsprechend den rechtlichen Vorgaben des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. So unterscheidet das Amt auch von vornherein zwischen Bereitschaftspflege und Vollzeitpflege: Bereitschafts-Pflegeltern wissen, dass sie das ihnen anvertraute Kind nur für Tage oder einige Wochen aufnehmen. Vollzeitpflegeltern hingegen erklären sich bereit, das Kind langfristig, wenn nötig bis zu seiner Selbständigkeit, zu betreuen – immer mit dem Wissen, dass es auch hierbei zu einer so genannten „Rückführung“ in die Herkunftsfamilie kommen kann und damit für sie zur Trennung vom Kind. Eine Situation, über die sich die ganze Familie im Klaren sein sollte, wenn sie sich zu dieser anspruchsvollen Aufgabe entschließt.

 

Als Pflegepersonen kommen nicht nur Familien im traditionellen Sinne in Frage, erklärt Britta Wendischhoff, die im Landkreis für die Schulung von Pflegepersonen zuständig ist. Entsprechend der gesellschaftlichen Entwicklung können sich auch Alleinerziehende und gleichgeschlechtliche Paare als Pflegepersonen bewerben. „Und man muss nicht Pädagogik studiert haben, um Pflegeperson zu werden“, macht Dipl. Sozialarbeiterin Sabine Beckmann Interessierten Mut, sich über diese verantwortungsvolle Herausforderung zu informieren.

 

Wer sich als Pflegeperson bewirbt, muss ein  polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, eine Gesundheitsbescheinigung und einen Einkommensnachweis. „Die Familie darf sich nicht übers Pflegegeld finanzieren – dazu ist es auch nicht hoch genug“, erklärt die Sozialarbeiterin die formellen Voraussetzungen. Pflegeeltern erhalten entsprechend dem Pflegegelderlass des Hessischen Sozialministeriums ein Pflegegeld für die Kinder, das ihre Ausgaben und anteiligen Mietkosten etc. deckt. Außerdem gibt es einen Erziehungsbeitrag als Honorar für die Pflegeleistung.

 

Weitere Voraussetzungen sind: Es müssen geeignete Räumlichkeiten gegeben sein, alle Familienmitglieder müssen einverstanden sein und die Teilnahme an einem Vorbereitungsseminar wird verlangt, ebenso die Teilnahme an vom Jugendamt angebotenen Fortbildungsseminaren, sollte es zu einem Pflegeverhältnis kommen. „Wir lassen uns von den Bewerberinnen und Bewerbern außerdem einen mehrseitigen Fragebogen ausfüllen, um sie besser kennen zu lernen“, ergänzt Sozialarbeiterin Manuela Heil. Dort können sie auch angeben, ob sie eher ein Kleinkind oder ein Schulkind aufnehmen möchten, und ob sie sich auch zutrauen würden, sich um ein krankes oder behindertes Kind zu kümmern. Und dass Pflegeeltern eine Schweigepflicht hinsichtlich der Geschichte ihres Schützlings haben, sollte ebenfalls klar sein: „Ebenso unterliegen wir im Jugendamt einer Schweigepflicht, die auch die Informationen über die Pflegeeltern mit einschließt.“

 

Auf ihre Aufgabe als Pflegeeltern werden alle Interessierte in einem Vorbereitungsseminar eingestimmt. Dort bekommen sie vermittelt, was es bedeutet, von einem auf den anderen Tag für ein fremdes Kind verantwortlich zu sein. Da wollen die Mitarbeiterinnen vom Pflegekinderdienst nichts beschönigen, denn ein Pflegekind ist kein eigenes Kind und darf dieses auch nicht ersetzen: „Pflegeeltern sollten viel Toleranz und die Offenheit mitbringen, die Herkunft und was die Kinder an Belastungen mitbringen, zu akzeptieren.“ Diese Kinder haben zwei Familien, erklärt Sabine Beckmann. Nur bei sehr wenigen Fällen bestehe kein Kontakt zu den leiblichen Eltern mehr.

 

„Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Jugendamt ist auch nach der Aufnahme des Kindes notwendig, wenn das Pflegeverhältnis gelingen soll“, stellt sie außerdem klar. Das Jugendamt kontrolliert einerseits, ob das Kind im Rahmen der gemeinsam getroffenen Vereinbarungen gut versorgt und betreut wird. Andererseits will es den Familien unterstützend zur Seite stehen, sie in eventuell auftretenden schwierigen Situationen nicht alleine lassen.

 

„Unser Pflegekinderdienst und die Pflegeeltern übernehmen mit ihrer Sorge um das Wohl dieser Kinder eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe“, würdigt Dirk Oßwald das Engagement aller Beteiligten. „Ich würde mir wünschen, dass sich noch mehr Menschen im Landkreis Gießen finden, die bereit sind, Kindern in Notsituationen ein zeitlich befristetes neues Heim zu geben.“
Wer sich näher informieren möchte, wendet sich an den Fachdienst Jugend des Landkreises Gießen. Kontakt: Britta Wendischhoff, Riversplatz 1-9, Haus G, Zimmer G131, Tel.: 0641/9390-9211, britta.wendischhoff@lkgi.de