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Kreisveterinäramt führte Kontrollen durch

Tiertransporte und Tierbörsen im Blickfeld der Kontrolleure – Verletzte Tiere bei Schlachttiertransporten vorgefunden

 

Jeden Tag werden Nutztiere zu Schlacht-, zu Mast- oder zu Zuchtzwecken über deutsche Autobahnen transportiert. Weiterhin finden jedes Jahr rund 10 Tierbörsen im Landkreis Gießen statt. Damit bei den Transporten und den Veranstaltungen mit Tieren die gesetzlichen Vorschriften sichergestellt sind, wurden im Jahre 2010 vom Veterinäramt des Landkreises Gießen wieder Kontrollen durchgeführt.

 

„Mir ist es wichtig, dass die gesetzlichen Bestimmungen beim Transport und bei der Haltung von Tieren auf Tierbörsen eingehalten werden. Ich setzte mich dafür ein, dass massive Verstöße zum Wohl der Tiere behoben und geahndet werden“, betone der hauptamtliche Kreisbeigeordnete Siegfried Fricke als zuständiger Dezernent für Veterinärwesen und Verbrauchschutz


Bei insgesamt 50 Tiertransportkontrollen in enger Zusammenarbeit mit der Polizeiautobahnstation Mittelhessen, die zu unterschiedlichen Tages- und auch Nachtzeiten durchgeführt wurden, sind insgesamt 1606 Rinder (davon 864 Kälber), 2877 Schweine (davon 311 Ferkel), 430 Schafe, 14 Pferde und 4180 Stück Geflügel kontrolliert worden.

 

43 Transporte wurden dabei beanstandet,  wobei oft mehrere Verstöße bei einem Transport festgestellt wurden. Die Anzahl der Verstöße erhöhte sich auf insgesamt 78. Ein häufiger Grund für Beanstandungen waren unvollständig oder gar nicht geführte Transportpapiere sowie fehlende Zulassungspapiere.
Von den Fahrern fehlte sehr oft der Befähigungsnachweis. Dieser bescheinigt, dass der Fahrer im Umgang und Transport von Tieren geschult ist. Oft traten Probleme mit der Transportdauer auf. Insbesondere bei Langzeittransporten wurden mangelhafte Planungen festgestellt, so dass die Ruhepause, die auch zum Ausruhen, Füttern und Tränken der Tiere vorgesehen ist, nicht eingehalten werden konnte oder diese Pause gar nicht erst eingeplant war. Hier mussten sieben Transporte bemängelt werden, die in der Mehrzahl Kälber zur Mast transportierten.

 

Beim Transport von Schweinen ist eine ständige Wasserversorgung vorgeschrieben. Bei drei Transporten wurde diese Vorschrift nicht eingehalten und die Tiere trotz defekter Tränkeeinrichtung über weite Strecken transportiert. In zwei Fällen handelte es sich um internationale Transporte, die Deutschland als Transitstrecke nutzten. In diesen Fällen wurden die Weiterfahrt untersagt, die Tiere getränkt und das Tränkesystem repariert.

 

Immer wieder fielen Rindertransporte zu Schlachthöfen auf, bei denen die Tiere in zu niedrigen Abteilen standen. Das hat zur Folge, dass die Tiere, während der ganzen Fahrt mit dem Rücken gegen die Decke stoßen, was zu Verletzungen und Schmerzen führt.

 

Bei zwei Transporten wurde eine Teilentladung angeordnet.
In einem besonders schweren Fall wurden Schlachtkühe mit so einer unzureichenden Rückenhöhe transportiert, dass die Tiere nicht aufrecht stehen konnten. Nachdem die Tiere auf Anordnung in Gießen abgeladen wurden, konnten deutlich sichtbare Verletzungen am Rücken der Tiere festgestellt werden. In diesem Fall wurde Strafanzeige erstattet.

 

Weitere Beanstandungen im Zusammenhang mit Rindertransporten waren der gemeinsame Transport von unbehornten und behornten Kühen ohne Abtrennung, der Transport von Kälbern in zu großen Gruppen, das nicht rechtzeitige Melken milchgebender Kühe, zu hohe lichte Raumhöhe bei dem Transport von geschlechtsreifen männlichen Rindern in einer Gruppe.
 
Ein weiteres Problem, insbesondere beim Transport von Schlachtbullen, ist die vorgeschriebene Höhe von maximal 4 Metern bei LKWs, die durch ausgefahrene Hubdächer überschritten wurde, aber auch das Überschreiten des zulässigen Gesamtgewichts von 40 Tonnen. Diese Verstöße wurden durch die Polizei geahndet.

 

Zusammenfassend wurden im Jahre 2010 wegen Verstoß gegen die Tiertransportverordnung
-15 Ordnungswidrigkeitsverfahren
-1 Strafverfahren
-15 mündliche Verwarnungen
-1 Verwarnungsgeld
eingeleitet bzw. erhoben.

 

Bei 433 Tiertransportkontrollen, die am Zielort des Transportes durchgeführt worden sind, stellten die amtlichen Mitarbeiter 37 Verstöße fest, wobei es sich in der Mehrzahl um unvollständig geführte Transportpapiere handelte. In wenigen Fällen waren ernstere Verstöße wie beispielsweise schlechter Pflegezustand der Tiere, Transportunfähigkeit oder schlecht instand gehaltene Fahrzeuge zu bemängeln.

 

Insgesamt 1657 Tiere wurden vor ihrer Beförderung ins Ausland am Versandort kontrolliert. Weitere 376530 Tiere (Hühner und Puten) wurden vor ihrer Beförderung zu Schlachtbetrieben innerhalb Deutschlands kontrolliert.
Bei allen kontrollierten Rindern, Schafen, Pferden, Papageienvögeln, Hühnern und Puten wurden erfreulicherweise keine Mängel festgestellt.

 

Bei neun durchgeführten Kontrollen auf Tierbörsen sind insgesamt 129 Verstöße festgestellt worden. Zu den Beanstandungen zählten fehlende Rückzugsmöglichkeiten für die Tiere, fehlendes Futter- und Wasserangebot, ungeeignete oder zu kleine Käfige / Behältnisse und Missachtung des Rauchverbots. Betroffen von diesen Verstößen waren 1661 von 7200 kontrollierten Tieren, überwiegend Vögel, Reptilien und Mäuse.

 

„Die festgestellten Mängel zeigen, dass häufige Kontrollen von Tiertransporten auch weiterhin zwingend erforderlich sind. Insbesondere bei Kontrollen im fließenden Verkehr konnten im vergangenen Jahr vielen Tieren durch die getroffenen Maßnahmen schlimmere Leiden erspart werden “, betonte Pamela Simon abschließend