Rede des Kämmerers zur Einbringung des Nachtragshaushaltsplanes |
|
Rede des Kämmerers des Landkreises Gießen, Erster Kreisbeigeordneter Stefan Becker, zur Einbringung des Nachtragshaushaltsplanes mit Nachtragssatzung 2006 in den Kreistag am Montag, 18. September 2006
- es gilt das gesprochene Wort -
“Das Aufstellen eines Budgets ist die Kunst,
Dieser Kunst geben wir uns hier in diesem Haus Jahr für Jahr hin. Mir wird heute zum ersten Mal die Aufgabe zuteil, das „Kunstwerk“ Haushaltsplan - aus der Feder meines Vorgängers im Amt des Kämmerers - mit einigen Pinselstrichen zu aktualisieren. In wenigen Wochen werden wir Ihnen dann mit der Einbringung des Haushaltsplanes 2007 ein neues Bild vor Augen halten – ob es schöner wird, vermag ich zu bezweifeln.
Mein Vorgänger, Kollege Marx, hat den Haushaltsplan 2006 frühzeitig in 2005 aufgestellt, um der gesetzlichen Vorgabe nachzukommen, wonach dieser vor Beginn des Haushaltsjahres der Aufsichtsbehörde vorzulegen ist. Der Finanzbedarf wird also im Sommer eines Vorjahres erhoben. Mit allen Risiken und Nebenwirkungen, liegen doch viele Eckdaten wie Zuweisungen des Landes oder Umlagen an den LWV noch nicht abschließend vor.
Ein früh beschlossener Haushalt ist deshalb IMMER mit relativ hohen Unsicherheiten behaftet. Andererseits – und das überwiegt für mich eindeutig – schafft er für den Kreisausschuss und die Verwaltung Handlungsmöglichkeiten – und für das Handeln werden wir gewählt und die Verwaltung bezahlt.
Bedauerlich ist, dass das 1. Kriterium für die Notwendigkeit eines Nachtrags - „die Erhöhung des veranschlagten Fehlbedarfes“ – erfüllt ist.
Das jahresbezogene Defizit des Verwaltungshaushaltes erhöht sich um rund 3,5 Mio. Euro auf 26,3 Mio. Euro. Vergleicht man das mit dem Vorjahr, so stellt sich die Entwicklung jetzt genau umgekehrt dar. In 2005 verbesserte sich die Situation zwischen Plan-Haushalt und tatsächlichem Ergebnis um knapp 5 Millionen Euro.
Damit werden wir auch das Regierungspräsidium enttäuschen müssen: Mit der Haushaltsgenehmigung hatte das RP die Erwartung verbunden, das Defizit möglichst auf unter 20 Mio. Euro zu reduzieren.
Wir werden dem RP in den nächsten Tagen darstellen, was ich Ihnen heute in kurzen Worten erläutern möchte: Unser Problem sind NICHT unsere Einsparbemühungen. Unser Problem, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind die NICHT beeinflussbaren Entwicklungen, die unsere eigenen Bemühungen ins Leere laufen lassen.
Man erscheint bei solchen Bemerkungen schnell in einem Licht, mit dem Finger immer nur auf andere deuten zu wollen, ohne die Verantwortung bei sich selbst zu suchen. Deshalb will ich kurz darstellen, welche Hausaufgaben wir gemacht haben und was uns andere – Land und Bund – „eingebrockt“ haben, um es einmal flapsig zu formulieren:
Alleine damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, werden wir die vom RP erwarteten Einsparungen im Haushaltsvollzug in Höhe von 2-2,5 Millionen Euro wohl erreichen. Was wir Dank äußerer Einflüsse allerdings sicher nicht schaffen, ist die Zielmarke von 20 Millionen € Defizit.
Gestatten Sie mir deshalb jetzt einige Ausführungen zu den erwähnten „äußeren Einflüssen“:
Stichwort Kommunaler Finanzausgleich: Das RP hatte seine Vorgabe zur Defizitverringerung unter anderem mit der Erwartung verknüpft, dass sich die Rahmendaten des Kommunalen Finanzausgleichs noch zu unseren Gunsten verändern. Dies ist leider nicht der Fall. Es ist nur ein schwacher Trost, dass der LWV seine Umlage um 0,16% gesenkt hat, was uns 350.000 € weniger Ausgaben erbrachte.
Stichwort Gastschulbeiträge: Der Trend der Vergangenheit setzt sich mit verstärkter Drehgeschwindigkeit fort: Weil noch mehr Schüler als bei Haushaltsaufstellung schon prognostiziert Giessener Schulen besuchen, ist der Ansatz an dieser Stelle zu erhöhen. Im Ergebnis ein Minus für unseren Etat in Höhe von 359.000 Euro.
Stichwort Soziale Sicherung: Anlass zu größter Sorge bereitet einmal mehr die Entwicklung im Bereich der Sozialen Sicherung. Allein im Bereich unserer Aufgaben nach dem SGB II – also der von der GIAG zu betreuenden Klientel - ergibt sich ein deutlicher, in dieser Höhe unerwarteter Mehraufwand. Die Fallzahlen, also die so genannte „Bedarfsgemeinschaften“, steigen seit Start der Hartz-IV-Reform Monat für Monat – von 9157 im Januar 2005 auf derzeit 11700.
Während die Zahlen der kurzzeitig Arbeitslosen bis 12 Monate deutlich sinken, steigt die Zahl derer, die langfristig arbeitslos sind oder so wenig verdienen, dass Sie zusätzlicher finanzieller Hilfe bedürfen! Während die Bundesagentur für Arbeit davon profitiert – siehe Milliarden-Überschüsse – trifft es den Steuerzahler, der über Bundesmittel die Hartz-IV-Leistungen zu zahlen hat – und uns, die wir die so genannten „Kosten der Unterkunft“ zu tragen haben. Nicht zu vergessen auch hier: Nebenkosten für Strom, Öl oder Gas steigen auch bei diesem Teil der Bevölkerung – und belasten unseren Haushalt.
Für uns wird immer deutlicher: Die Aussage, die Kommunen seien finanziell die Gewinner der Hartz-IV-Reform, wird immer mehr zu einer Mär. Konnten wir in 2005 noch ein positives Fazit ziehen – siehe Haushaltsentwicklung - ergibt sich schon im Jahr 2 nach Start ein ganz anderes Bild: eine deutliche Verschlechterung. Und dies ist, soweit uns bisher Zahlen von anderen Landkreisen vorliegen, bei allen hessischen Sozialhilfeträgern der Fall. Fazit in diesem Bereich: Mehrkosten in Höhe von 4,4 Millionen €.
Stichwort Jugendhilfe: Auch hier entwickelt sich mit einem bedenklichen gesellschaftlichen auch unserer finanzieller Trend negativ. Ich zitiere aus der Giessener Allgemeinen vom 31. August:
Überschrift: „Immer mehr Jugendliche werden vernachlässig“ - Unterzeile: „Zahlreiche Kinder müssen in Obhut der Behörden genommen werden“. Die Behörde, das sind wir. Fazit: 400.000 Euro Mehrkosten.
Und es wird – als kurzer Ausblick auf das Haushaltsjahr 2007 - wohl noch schlimmer kommen, denn der Bund droht mit einer Reduzierung seines Finanzierungsanteils an den Kosten der Unterkunft und das Land wird definitiv die Zuweisungen aus dem Finanzausgleich im sozialen Bereich kürzen.
Dies alles übrigens mit der Begründung, dass die kommunale Seite ja durch Hartz-IV entlastet sei. So verdreht sich Anspruch und Realität!
Stichwort Kapitalmarkt: Während der Leitzins der EZB in den letzten Jahren unverändert niedrig war, haben die Währungshüter bekanntlich die Zügel seit Dezember letzten Jahres gleich mehrmals angezogen. Nach dem Dauertief von 2 % wurde der Leitzins jetzt schon vier mal um jeweils ¼-%-Punkt angehoben. Man rechnet mit zwei weiteren Zinsschritten. Am meisten weh tut uns das im Bereich der Kassenkreditzinsen, weil man hier – im Gegensatz zu längerfristigen Verbindlichkeiten - kaum gegensteuern kann. Die Erfolge, die wir durch den Abschluss von ersten Derivatgeschäften erzielt haben – Stichwort: Kreditportfoliobeirat -, werden dadurch aufgezehrt und es entsteht darüber hinaus noch ein Mehraufwand. Auch hier wird sich dieser Trend im nächsten Jahr eher noch verschärfen. Fazit: Mehrausgaben in Höhe von 242.000 €.
Summa summarum ergeben sich im Verwaltungshaushalt negative Veränderungen in Höhe von 7 Mio. Euro.
Dem stehen erfreuliche Entwicklungen – leider in geringerem Umfang entgegen:
Stichwort Grunderwerbssteuer: Das Aufkommen explodiert im Moment geradezu; es wird in den Kauf von Immobilien investiert, was den Kämmerer freut. Fazit: Ansatz fast verdoppelt – Mehreinnahme: 2,7 Mio. Euro.
Lassen Sie mich zum Vermögenshaushalt kommen:
Stichwort Investitionen: Korrekturen bei laufenden Investitionsmaßnahmen und aktuelle neue Projekte sind zu veranschlagen. Ein Beispiel: die Verbesserung der IT-Ausstattung an der Willy-Brandt-Berufschule in Gießen, die zu 50 % aus einer Zuwendung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung finanziert wird. Um die Fördermittel in Anspruch nehmen zu können, muss mit der Veranschlagung im Nachtrag die haushaltsrechtliche Grundlage für die Durchführung dieser Maßnahme geschaffen werden.
Auch bei anderen Investitionsvorhaben, insbesondere für die Umsetzung der mit dem Ganztagschulprogramm vom Grundsatz her beschlossenen und ebenfalls förderfähigen Projekte, ist es nötig, durch das Bereitstellen von Anlaufraten und /oder Verpflichtungsermächtigungen sicherzustellen, dass eine kontinuierliche Fortführung erfolgen kann.
Insgesamt haben wir das Investitionsvolumen im Bereich der Schulen im Ansatz um gut 200.000 Euro reduziert und dafür bei den Verpflichtungsermächtigungen entsprechend erhöht.
Stichwort Abfallwirtschaft: Hier schlägt nach erfolgten Vertragsabschlüssen mit der Gemeinde und erfolgreicher Ausschreibung der Erwerb des Kompostwerkes Rabenau in Höhe des Restbuchwertes von 2,6 Mio. Euro zu Buche. Der zunächst höhere Bedarf an Investitionskrediten rechnet sich bei näherer Betrachtung betriebswirtschaftlich schnell und wird zu einem klaren Vorteil für den Kreis - und damit unsere Kunden, die Gebührenzahler: Alle Aufwendungen inklusive dieser Investition, deren Verzinsung und Abschreibung sowie den laufenden Bauunterhaltungskosten eingerechnet, sparen wir bei der Biokompostierung ab 2007 pro Jahr zwischen 800- und 900.000 Euro ein. Zusammen mit anderen optimierten Verträgen und Prozessen ein weiterer Meilenstein im Bestreben, die Abfallgebühren mittelfristig stabil zu halten.
Fazit im Vermögenshaushalt: Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen muss um 1.142.000 Euro angehoben werden. Rechnet man die Tilgungsleistungen ein, ergibt sich dennoch auch für das Haushaltsjahr 2006 eine Reduzierung der langfristigen Kredite um immerhin noch 5,2 Millionen Euro.
Gestatten Sie mir zum Schluss dieser Rede, dass ich anknüpfe an das Bild mit dem Fingerzeig auf andere und die eigene Verantwortung. Ein Nachtragshaushaltsplan ist kein Werk zum Gestalten. Es ist notwendige Korrektur aufgrund aktueller Entwicklungen. Ich habe Ihnen versucht darzustellen, wie stark die Einflüsse von außen sind, die finanziell auf uns wirken – meist negativ.
Dass sollte für uns alle nicht zu Resignation führen, sondern erst Recht Ansporn zum Gegensteuern sein. Lassen Sie uns dort anpacken, wo wir überhaupt noch etwas an unserem Schicksal beeinflussen können. Lassen Sie uns Wege suchen, unsere finanzielle Situation zu verbessern. Es gilt, alles in Frage zu stellen und sich dabei keine Denkverbote aufzuerlegen. Fest steht: Mit den Rezepten von gestern wird die öffentliche Hand die Herausforderungen von morgen nicht zu leisten im Stande sein. Darüber sollten wir uns alle im Klaren sein.
Ganz konkret kann ich für den kommenden und weitere Haushalte ankündigen, dass es im Verwaltungshaushalt, verehrte Kolleginnen und Kollegen, keine neuen Ausgaben geben wird, wenn nicht GLEICHZEITIG Einsparungen an anderer Stelle vorgenommen werden. Bei Investitionen werde ich darauf drängen, dass kein Projekt gestartet wird, dass nicht in ein Gesamtkonzept eingebunden ist. Und vor allem: dessen Folgekosten nicht offen gelegt sind. Ich denke da im Moment nur an die Diskussion über die Ausweitung von Ganztagesschulen in den vergangenen beiden Jahren. Da war von steigenden Nebenkosten zum Beispiel für Sekretariate, Hausmeister, Reinigung oder Energiekosten nie die Rede – dies alles beginnt uns aber jetzt an anderer Stelle einzuholen, ohne dass ich die pädagogische Bedeutung und Notwendigkeit klein reden will.
Lassen Sie mich schließen mit einem Zitat von Mark Twain. Er hat einmal gesagt:
„Von jetzt an werde ich nur soviel ausgeben, wie ich einnehme - und wenn ich mir Geld dafür borgen muss!“
Wir sollten nur den ersten Teil des Satz beherzigen!
Vielen Dank. |
|||||||||








