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Teerkolonnen im Landkreis Gießen - Bußgeld in vierstelliger Höhe

Trotz bereits veröffentlichter Warnungen vor aktiven Teerkolonnen sind diese im Kreisgebiet aktiv. Erste Bußgelder in vierstelliger Höhe wurden nicht nur gegen eine Teerkolonne sondern auch gegen einen Auftraggeber fest gesetzt.

 

„Wir sind Mitarbeiter einer Straßenbaufirma. Wir haben in der Nähe eine öffentliche Straße neu geteert und sind soeben fertig geworden. Wir haben etwas heißen Teer übrig und könnten deshalb ihre Auffahrt für einen sehr günstigen Preis teeren. Haben Sie Interesse?“ So oder so ähnlich klingen die verlockenden Angebote vermeintlich britischer Straßenbauarbeiter. Im Anschluss werden mit Fotoalben Kunden angebliche Referenzobjekte gezeigt, um sie zur Auftragsvergabe zu bewegen.

 

Mit diesen Worten stellten sich die meist polnischen Arbeiter dieser Tag in Hungen bei einem Hauseigentümer vor, der das Angebot der Männer annahm und seine Hoffläche teeren lies. Aufgefallen war diese Arbeit der Polizei, die sich der Sache annahm. Gegen eine andere Teerkolonne wurde bereits im Juli ein Bußgeld in vierstelliger Höhe festgesetzt, welches mittlerweile Rechtskraft erlangt hat.

 

Aber nicht nur die Teerkolonnen machen sich eines Rechtsverstoßes schuldig, sondern auch die Auftraggeber kommen mit dem Gesetz in Konflikt, wenn sie einer solchen Teerkolonne einen Auftrag erteilen, handelt es sich bei der Auftragserteilung doch um einen Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Diese leidvolle Erfahrung musste bereits ein Auftraggeber aus dem Landkreis Gießen machen, gegen den bereits ein Bußgeldverfahren eröffnet wurde.

Vor diesem Hintergrund warnt der Landkreis Gießen nochmals vor diesen sogenannten Teerkolonnen, die die Bürgerinnen und Bürger im Kreisgebiet ansprechen.

 

Das Amt für Sicherheit und Ordnung weist erneut darauf hin, dass es sich bei dieser Art von Geschäften um Schwarzarbeit handelt, bei der insbesondere handwerksrechtliche und gewerberechtliche Vorschriften verletzt werden. Das Gesetz sieht hierfür erhebliche Geldbußen bis in fünfstelliger Höhe vor.

 

„Wer von Mitarbeitern dieser Teerkolonnen angesprochen wird, sollte sich umgehend mit mir in Verbindung setzen oder die nächste Polizeidienststelle informieren. Hilfreich ist es, wenn hierbei Angaben zu den Personen und deren Fahrzeugen gemacht werden können“, so Markus Dörr vom Amt für Sicherheit und Ordnung des Landkreises Gießen. Herrn Dörr erreichen Sie per E-Mail: Markus.Doerr@lkgi oder telefonisch unter der Rufnummer  0641-9390-2243).