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   Neue Büroräume für Jugend- und Sozialbehörden sowie die Landkreis-Regionalteams GIAG

Gießen (-). Seit letztem Wochenende sucht der Landkreis per öffentlicher Ausschreibung neue Büroräume für seine Jugend- und Sozialbehörden sowie die Landkreis-Regionalteams der Gesellschaft für Integration und Arbeit Gießen (GIAG) mbH. Wie am Freitag in Anzeigen der heimischen Tageszeitungen, im Internet auf der Seite des Kreises (www.lkgi.de unter „Aktuelles“) sowie der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (HAD) veröffentlicht, beabsichtigt der Kreisausschuss die Anmietung von rund  250 Büroräumen für rund 280 Arbeitsplätze. Die erforderliche Nutzfläche beträgt etwa 5300 Quadratmeter. Hinzu kommen die Verkehrsflächen wie etwa Flure oder Treppenhäuser sowie Funktionsräume. Außerdem sind zusammen 250 Parkplätze für Kunden und Mitarbeiter nachzuweisen. Die baulichen und räumlichen Anforderungen – wegen der sensiblen Beratungstätigkeit werden vor allem Einzelbüros benötigt - sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen, das Interessierte ab sofort beim Landkreis anfordern können.

 

Jugend- und Sozialdezernent Stefan Becker und der für die Liegenschaften des Kreises zuständige Hauptamtliche Kreisbeigeordnete Siegfried Fricke riefen interessierte Eigentümer, Investoren oder Makler jetzt dazu auf, sich an der Ausschreibung zu beteiligen. Hintergrund der Raumsuche ist die seit Jahren geplante und nunmehr vollzogene organisatorische Zusammenführung aller Fachbehörden der Bereiche Jugendhilfe und Soziales des Kreises einerseits und die beschlossene räumliche Zusammenführung mit (zunächst nur den Regionalteams für den Landkreis) der GIAG als örtlicher Hartz-IV-Arbeitsgemeinschaft. Wenn der Jugend- und Sozialbereich räumlich in einer bzw. zusammen liegenden Objekten konzentriert ist, wird der Kreis heute noch angemietete Büroflächen, die im Bereich der Stadt Gießen verteilt sind, abmieten und seine Verwaltung in der Ostanlage und der Außenstelle Bachweg konzentrieren.

 

Wie Becker und Fricke mitteilen, kommen sowohl Neubauobjekte wie Bestandsgebäude - ggfs. nach Umbau oder Sanierung - in Betracht. Bezugsfertigkeit und Mietbeginn muss zwischen dem 01.11.2007 und dem 01.04.2008 liegen. Das Mietverhältnis wird für zehn Jahre geschlossen und endet am 31.12.2017, wobei der Kreis sich das Recht vorbehält, das Mietverhältnis darüber hinaus für zweimal drei Jahre bis Ende 2020 und 2023 zu verlängern. Wegen der Problematik, dass der Bestand der im Zuge der Hartz-Reformen geschaffenen Arbeitsgemeinschaften aus Kreisen und der Bundesagentur für Arbeit – im hiesigen Fall die GIAG – zunächst nur befristet bis 31.12.2010 gesichert ist, muss der Kreis deren Mietfläche im Umfang von maximal 50 Prozent der gesamten angemieteten Räume ab dem 1.1.2011 sowie jeweils nach drei weiteren Jahren kündigen können. Ob es dazu dann kommt, hängt von den politischen Entscheidungen auf Bundesebene im Jahr 2010 zur Zukunft der Betreuung von Langzeitarbeitslosen ab.   

 

Für Neubau-, Sanierungs- und Umbauobjekten müssen interessierte Bieter einen Nachweis über die baurechtliche Zulässigkeit - mindestens einen positiven Bauvorbescheid – ihren Unterlagen beifügen. Eine Festlegung auf das Stadtzentrum Gießen gibt es nicht; auch Flächen bzw. Gebäude in Giessener Stadtteilen oder Umlandgemeinden sind zulässig, wobei gute Anbindungen an öffentliche Verkehrsmittel zwingende Voraussetzung sind.   

 

Die Ausschreibungsunterlagen können ab sofort gegen einen Kostenbeitrag von 30 Euro montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 11.30 Uhr bei der Kreisverwaltung Gießen, Fachdienst Bauen, Gebäude D, Zimmer Nr. 123 oder 223, Ostanlage 45, 35390 Gießen, abgeholt werden. Telefonische Informationen gibt es unter 0641/9390-541 oder 0641/9390-348. Angebote selbst sind dann in einem verschlossenen Umschlag beim Kreisausschuss des Landkreises Gießen, Ostanlage 39-41, 35390 Gießen abzugeben. Geöffnet werden sie im Rahmen einer Submission am 23. Juli um 10 Uhr.