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Dienstleistungen

Dienstleistung: Sie sind Bürger eines EU-Staates und wollen Informationen zur Freizügigkeit?

Beschreibung:

Bürger eines EU-Staates genießen im Regelfall Freizügigkeit, die kraft Gesetzes gewährt wird. Ein Aufenthaltstitel nach dem AufenthG wird nicht benötigt.

 

Beschränkungen für EU-Bürger aus Bulgarien und Rumänien:

 

Die Freizügigkeit ist bis zum 31.12.2013 eingeschränkt, soweit eine unselbständige Beschäftigung beabsichtigt ist. Bis zum Wegfall der Beschränkung benötigen Bürger aus Bulgarien und Rumänien eine Arbeitserlaubnis-EU. Diese ist direkt bei der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen.

 

Freizügigkeit wird in zwei Stufen unter folgenden Voraussetzungen gewährt:

  1. in den ersten 3 Monaten nach der Einreise in die BRD ist zunächst nur ein gültiger nationaler Pass oder Personalausweis und die Anmeldung bei dem Einwohnermeldeamt des Wohnortes erforderlich
  2. nach Ablauf der ersten 3 Monate prüft die Ausländerbehörde den Fortbestand der Freizügigkeit. Die Freizügigkeit besteht fort, wenn Sie entweder in einem Arbeitsverhältnis stehen, selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, oder den Lebensunterhalt einschließlich einer umfassenden Krankenversicherung aus eigenen Mitteln finanzieren können.


Unterlagen: Unsere Ansprechpartner beraten und informieren Sie gerne zu den Voraussetzungen und den erforderlichen Unterlagen.

Hinweise:

Vorsprachen bitte nur nach Terminvereinbarung mit den Ansprechpartnern.



Abteilung: Ausländerbehörde
Ausländer- und Personenstandswesen (FD)

 

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