Tierkörperbeseitigung neu geregelt
Regierungspräsidium Gießen beauftragt Zweckverband Tierkörperbeseitigung Rheinland-Pfalz und die Gesellschaft für Tierkörperbeseitigung mbH mit der Entsorgung von Tierkörpern und Tierkörperteilen.
Das Regierungspräsidium Gießen habe nach Aussage des hauptamtlichen Kreisbeigeordneten und Dezernenten für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, Siegfried Fricke, den Zweckverband Tierkörperbeseitigung Rheinland-Pfalz und die Gesellschaft für Tierkörperbeseitigung mbH (GFT) mit der Entsorgung von Tierkörpern und Tierkörperteilen aus dem Landkreis Gießen beauftragt. „Seit dem 1. April 2009 ist deshalb nicht mehr die Tierkörperbeseitigungsanstalt Schäfer in Schwalmtal-Hopfgarten (Vogelsbergkreis) für die Entsorgung zuständig. Der Hessischen Verwaltungsgerichthof (VGH) hat im April die Eilanträge der Fa. Schäfer gegen die Übertragung auf den Zweckverband abgelehnt“, so der Dezernent für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Siegfried Fricke.
Wie vom Dezernenten weiter zu erfahren ist, müssen in Deutschland alle verendeten oder getöteten Tiere in einer Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgt werden, damit die Ausbreitung von Seuchen verhindert werde. Ausgenommen davon seien Wildtiere, wenn von diesen keine auf Mensch oder Tier übertragbaren Krankheiten ausgeht und Heimtiere, wie z.B. Hunde oder Katzen, wenn sie auf dem Gelände des Tierhalters oder auf einem genehmigten Tierfriedhof vergraben würden. Auch Schlachtabfälle sowie Speisereste und Lebensmittel tierischer Herkunft unterliegen nach Information des Dezernenten Siegfried Fricke der Beseitigungspflicht in einer Tierkörperbeseitigungsanstalt, wenn sie aus nicht in einer zugelassenen Biogas- oder Kompostieranlage entsorgt werden dürfen. Für private Haushalte gelte allerdings, dass Speisereste und Lebensmittelabfälle tierischer Herkunft über die Restmülltonne entsorgt werden können.
Abschließend erklärt das Amt für Veterinärwesen und Verbrauchschutz beim Landkreis Gießen:
„Aufträge (per E-Mail, Fax oder Telefon), die dem Zweckverband bis 09:00 Uhr zugehen, können voraussichtlich noch am selben Tag erledigt werden“.
Kontaktdaten für die Auftragsanmeldung:
E-Mail: tierannahme@tba.de
Faxnummer: 06508/9143-32
Telefonnummer: 06508/9143-0 (Montag bis Freitag von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr)








